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Wir sind rund um die Uhr für Sie da
Monika Lenz
LIndenstraße 45
04895 Bayern
Telefon : 035 363 572
Telefax : 035 363 5754
Zahlungshinweise
Häusliche Krankenpflege Monika Lenz |
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24 Stunden rund um die Uhr Betreuung
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Der Mensch als Einheit von Körper, Seele und Geist steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. | ||
Ziel unserer Arbeit ist es, den Patienten eine höhere Lebensqualität zu ermöglichen. Wir berücksichtigen dabei die Individualität eines jeden Menschen in der täglichen Arbeit. |
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Willkommen in Ihrem Zuhause
Bis ins hohe Alter vital und mobil zu sein, ist ein Wunsch, den wohl jeder Mensch besitzt. Unser Pflegeteam greift auf Pflegeerfahrung seit 1991 zurück und seitdem unterstützen wir diese Ansprüche mit unseren Pflege- und Betreuungsdienstleistungen.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehen wir dabei auf die individuellen Umstände, Wünsche und Bedürfnisse jedes Einzelnen ein und unterstützen unsere Patienten bei allen notwendigen Dingen des Alltags, ohne sie dabei zu bevormunden. Gleichzeitig fordern wir unsere Patienten dazu auf, sowohl die geistige aber auch körperliche Beweglichkeit zu trainieren. Ein Höchstmaß an Selbstbestimmung unserer Patienten hat für uns oberste Priorität.
Unsere Pflegeteams sehen in ihren Patienten in erster Linie den Menschen, der trotz Alter und/oder Behinderung seinen Lebensabend in Würde verbringen soll.
Als moderner Dienstleister sind wir ständig bestrebt, die Qualität unserer Arbeit auf einem gleichmäßig hohen Niveau zu halten.Ein zeitgemäßes Qualitätsmanagement und regelmäßige Fort- und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter haben bei uns oberste Priorität.
Wir sind stolz auf unser Unternehmen, weil wir wissen, dass wir zusammen mit unserem engagiertem Personal im Laufe der Jahre ein gutes und starkes Team aufgebaut haben.
Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu dürfen.
Leistungen und Angebote
Vertragspartner aller Krankenkassen
Sozialämter
Privat
24 Stunden Pflegenotruf
Der 24 Stunden Pflegenotruf, besetzt durch eine examinierte Krankenschwester, bietet Ihnen rund um die Uhr Sicherheit in Ihrer Häuslichkeit.
Beratung und Information
Entsprechend qualifizierte Mitarbeiter beraten Sie kompetent und umfassend zu allen pflegerischen Belangen und den dazugehörigen Kostenträgern.
Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
- SGB XIAnerkennung von primärpräventiven Leistungen
Mit der Novellierung des § 20 SGB V haben die Krankenkassen wieder die Möglichkeit erhalten, im Bereich der Primärprävention Leistungen zu erbringen.
Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflichtet, die Anbieterqualifikation sowie die Qualität von Maßnahmen und Methoden zu prüfen.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern!